ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. Allgemeines

1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Produkte und Dienstleistungen der Business Software GmbH, im folgenden nur BS genannt.

1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch niemals Vertragsbestandteil zwischen BS und dem Kunden.

1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von BS bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von dieser Schriftformklausel.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Angebote von BS sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen – freibleibend und unverbindlich.

2.2 Der Umfang der von BS zu erbringenden Leistungen wird allein durch die Auftragsbestätigung von BS festgelegt; ergänzend gelten diese Geschäftsbedingungen und anwendbare besondere Geschäftsbedingungen bzw. Verträge von BS.

2.3 BS behält sich die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von Angebotsunterlagen beziehungsweise von Auftragsbestätigungen vor.

3. Installation, Verantwortung des Kunden

3.1 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch BS als auch Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet.

3.2 Sofern eine entsprechende Vereinbarung gesondert getroffen wurde, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Bedingungen bereitgestellt sind. Damit die vereinbarten Leistungen erbracht werden können, sorgt der Kunde für die administrativen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen. Darunter wird ein Benennen eines kundenseitigen Projektverantwortlichen, die Bekanntgabe der betrieblichen Anforderungen und der technischen Rahmenbedingungen (Einhaltung der Systemvoraussetzungen) und entsprechend ausgebildetes Personal (fachspezifische Vorbildung z.B. Buchhaltungskenntnisse) für Einschulungen verstanden. Die zeitgerechte Stellungnahme zu vorgelegten Dokumenten und Leistungen, das Erbringen von Testdaten, das Sichern von Programmen und Daten und der Teilnahme am Abnahmeprozess innerhalb von 14 Tagen wird vorausgesetzt.

3.3 Telefonisch erteilte Auskünfte bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung im Nachhinein.

4. Supportdienstleistungen

4.1 Unter Supportdienstleistungen verstehen wir konkrete Wissensfachfragen zum Programm/Service, die nicht üblicherweise durch Schulungen vermittelt werden und/oder Annahme, Analyse und Beseitigung von möglichen Programmfehlfunktionen oder Störungsmeldungen.

4.2 Folgende Services sind kein Supportdienstleistungen Schulungen, Einweisungen, Software-Installationen, individuelle Formularanpassungen, Überprüfung von Datensicherungen, Überprüfung oder Installation von Drittprogrammen, Datenbankabfragen, Reports, Schnelländerungen, Serverkonfiguration, Systemadministration.

4.3 Supportdienstleistungen stehen zu den auf unserer Homepage (https://business-software.at/kontakt/) angegeben Geschäftszeiten zur Verfügung.

4.4 Die Abrechnung von Supportdienstleistungen erfolgt jeweils am Ende eines Monates in 15 Minuten Einheiten zu dem aktuell gültigen Stundensatz sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5. Teillieferungen, Leistungen durch Dritte

5.1 BS ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

5.2 BS ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen.

6. Untersuchungs- und Rügepflicht

Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Software oder Softwareteile nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler BS unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

7. Preise

7.1 Die Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. ausschließlich Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der Auftragsbestätigung. Lieferungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Preisen berechnet.

7.2 Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach den bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisen vergütet.

7.3 BS ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.

8. Lieferfrist

8.1 Von BS angegebene Lieferzeiten sind nur annähernd und unverbindlich. Falls im Einzelfall dennoch ein Liefertermin oder eine Lieferfrist ausdrücklich in Verbindung mit dem Wort „verbindlich“ zugesagt werden, wird vereinbart, dass der Kunde im Falle des Verzuges BS eine Nachfrist von zumindest 4 Wochen schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu setzen hat und im Falle des fruchtlosen Ablaufes der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten kann.

8.2 Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wird.

8.3 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und allen sonst von BS nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik oder Aussperrung bei BS, ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten.

9. Annahmeverzug des Kunden

Kommt der Kunde mit der Abnahme bestellter Ware in Verzug, so ist BS nach Setzung einer Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt BS Schadensersatz, so beträgt dieser zumindest 30 % des Auftragswertes, wenn nicht BS einen noch höheren Schaden nachweist.

10. Gewährleistung

10.1 Dem Kunden ist bekannt, dass Standardsoftware mit Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und mit Hinblick auf ihre Komplexität in der Regel nicht fehlerfrei ausgeliefert werden kann. Insoweit es sich daher um Fehler handelt, die bei gewöhnlicher Sorgfalt nicht auffallen müssen, liegt kein Mangel vor. BS macht insbesondere keine Kompatibilitätszusagen.

10.2 Soweit BS Software gemäß gesonderter Vereinbarung installiert, wird der Kunde diese – auf Verlangen von BS gemeinsam mit einem Mitarbeiter von BS – unverzüglich testen. Läuft die Software im Wesentlichen vertragsgerecht, wird er unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären.

10.3 Sofern unter Bedachtnahme auf Punkt 8 Mängel vorliegen sollten, kann BS Mängel nach Wahl durch Nachbesserung (= Programmierung) oder Austausch mit fehlerfreier Ware beseitigen. Mängel der Software kann BS darüber hinaus durch Überlassung eines neuen Releases beseitigen.

10.4 Gewährleistungsansprüche sind schriftlich per Email oder Fax geltend zu machen; sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten. BS wird nach Eingang der Mängelrüge nach eigener Wahl entweder Hinweise zur Behebung des Fehlers geben oder sonstige zur Fehlerbehebung geeignete Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise die Übersendung von Datenträgern oder Informationsblättern, die die Fehlerbehebung ermöglichen.

10.5 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde entgegen vorstehender Ziffer 5 sowie den Bestimmungen der §§ 377 ff UGB seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nachkommt. Werden vom Kunden oder von Dritten Veränderungen an gelieferter Software vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch unmittelbar.

11. Haftung

11.1 Eine Haftung von BS für Schäden des Kunden aus jeglichem Rechtsgrund – einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und außervertraglicher (deliktischer) Haftung – ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch BS grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.

11.2 BS haftet in keinem Fall für atypische und daher nicht vorhersehbare Folgeschäden. BS haftet ebenfalls nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm- und Datensicherung und ausreichende Produktschulung des Anwenders – hätte verhindern können.

12. Zahlung

12.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort mit Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist BS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank zu verlangen.

12.2 Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur wegen von BS schriftlich und ausdrücklich anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig.

12.3 Schuldet der Kunde BS mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden die jeweils ältere Schuld getilgt.

12.4 Ist der Kunde gegenüber BS im Zahlungsverzug, ist BS berechtigt, alle Warenlieferungen sowie sämtliche Supportleistungen einzustellen, bis die offenen Forderungen vom Kunden ausgeglichen worden sind.

13. Umfang der Rechtseinräumung

13.1 BS behält an der gelieferten Software die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die auf dem Programmträger oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise – auch Dritter – sind zu beachten.

13.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der auf dem übergebenen Programmträger enthaltenen Software. Diese dürfen nur – soweit technisch zwingend erforderlich – zum Zwecke der Sicherung und Installation kopiert werden.

14. Veränderungen durch den Kunden

14.1 Die Bearbeitung der vertragsgegenständlichen Software durch den Kunden ist unzulässig, widersetzt sich der Kunde dieser Bestimmung verliert er unmittelbar sämtliche Gewährleistungsansprüche gegenüber BS.

14.2 Die Beseitigung von Softwaremängeln bietet BS im Rahmen ihrer Wartungsverträge an.

14.3 Die Dekompilierung oder Disassemblierung der vertragsgegenständlichen Software (Reverse Engineering) ist ebenfalls unzulässig. BS behält sich vor, dem Kunden auf Anfrage Informationen, die er zur Herstellung der Interoperabilität der vertragsgegenständlichen Software mit anderen Programmen benötigt, gegen angemessene Vergütung zur Verfügung zu stellen. Bei der Verwendung dieser Informationen hat der Kunde die in § 69e Abs. 2 des deutschen bzw. § 40 e des österreichischen Urheberrechtsgesetzes vorgeschriebenen Beschränkungen zu beachten.

15. Schutzrechte Dritter

Der Kunde verpflichtet sich, BS von Schutzrechtsbehauptungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und BS auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. BS ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Software-Änderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.

16. Abtretbarkeit von Ansprüchen

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus diesem Vertrag abzutreten oder sonst Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung der BS ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. BS ist jedoch berechtigt, ohne Zustimmung des Kunden diesen Vertrag an ein anderes Unternehmen, insbesondere an Unternehmen der Sage Group, abzutreten.

17. Datenschutz

Der Kunde ermächtigt BS, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

18. Vertraulichkeit

18.1 Soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, verpflichtet sich jede Vertragspartei, alle Daten, Informationen und alles Know-how, das im Rahmen dieses Vertrages von der anderen Partei zugängig gemacht wird, vertraulich zu behandeln. Dies schließt insbesondere alle Informationen ein, die von der mitteilenden Partei als vertraulich eingestuft werden können oder der Natur der Sache nach vertraulich sind. Dies gilt insbesondere für Informationen über zukünftige Produkte.

18.2 Die Parteien sind berechtigt, ihren unmittelbaren Rechts- und Finanzberatern im Rahmen der ordnungsgemäßen Geschäftsführung Informationen aus dieser Geschäftsbeziehung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit endet nicht mit einer allfälligen Beendigung der Geschäftsbeziehung, sondern ist zeitlich unbeschränkt, solange an der Aufrechterhaltung der Vertraulichkeit ein Interesse bestehen könnte.

19. Schlussbestimmungen

19.1 Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

19.2 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

19.3 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von BS ist Klagenfurt. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Klagenfurt vereinbart.

Stand 05/2021

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