Alles, was Sie über den Investitionsfreibetrag in Österreich wissen müssen

Für viele Unternehmerinnen und Unternehmer in Österreich sind steuerliche Vorteile eine wichtige Möglichkeit, Kosten zu senken und gleichzeitig das Wachstum ihres Unternehmens zu fördern. Eine solche Möglichkeit, die oft übersehen wird, ist der Investitionsfreibetrag (IFB). Doch was genau ist dieser Freibetrag, wer kann ihn nutzen und wie funktioniert er? Wir klären die wichtigsten Aspekte.

(Lesedauer: 2 Minuten)

Was ist der Investitionsfreibetrag?

Im Rahmen der Ökosozialen Steuerreform 2022, wurde nach 20 Jahren der Investitionsfreibetrag (IFB) als wirtschaftsfördernde Maßnahme wieder eingeführt. Die Ausgestaltung des neuen Investitionsfreibetrags erfolgte in Anlehnung an den alten Investitionsfreibetrag, welcher 2001 ausgelaufen ist, wurde allerdings an die aktuellen Erfordernisse angepasst.

Der Investitionsfreibetrag ist ein steuerlicher Vorteil, der Unternehmen in Österreich gewährt wird, wenn sie in bestimmte Wirtschaftsgüter investieren. Dieser Freibetrag reduziert die steuerliche Bemessungsgrundlage und hilft so, die Steuerlast des Unternehmens zu senken. Er ist ein Anreiz für Unternehmen, in ihre Infrastruktur und Technik zu investieren und gleichzeitig die österreichische Wirtschaft anzukurbeln.

Wie hoch ist der Investitionsfreibetrag?

Der neue Investitionsfreibetrag ab 1.1.2023 kann, zusätzlich zur Abschreibung, in Höhe von 10 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Bei Wirtschaftsgütern, die dem Bereich Ökologisierung zuzuordnen sind, beträgt der Investitionsfreibetrag 15 %.

Ein Beispiel:

Wenn ein Unternehmen also beispielsweise 100.000 Euro in förderfähige Investitionen tätigt, kann es 10.000 Euro (10 % von 100.000 Euro) als Freibetrag von der Steuer absetzen.

Es ist wichtig, die genauen Voraussetzungen und die Art der Investitionen zu beachten,
die für den 10 % Investitionsfreibetrag in Frage kommen.

Wenn Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich an Ihre Steuerberaterin oder Steuerberater.

Wer kann den Investitionsfreibetrag nutzen?

Der Investitionsfreibetrag in Österreich steht grundsätzlich Unternehmen zur Verfügung, die in bestimmte Wirtschaftsgüter investieren. Dazu zählen sowohl Einzelunternehmen als auch Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.

Die Investitionen müssen in der Regel in neue oder gebrauchte Wirtschaftsgüter erfolgen,
die für den Betrieb des Unternehmens notwendig sind, wie zum Beispiel Maschinen,
Anlagen oder Fahrzeuge. Einige Voraussetzungen müssen jedoch erfüllt sein, um diesen
Vorteil nutzen zu können – dazu gehören insbesondere die Art der Investitionen und deren
Verbindung mit der unternehmerischen Tätigkeit.

Voraussetzungen und förderfähige Wirtschaftsgüter

Damit der Investitionsfreibetrag geltend gemacht werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren Wirtschaftsgütern, die mindestens vier Jahre im Betrieb genutzt werden. Dies umfasst beispielsweise Büroausstattung, Maschinen oder Fahrzeuge für den Firmengebrauch.
  2. Keine Nutzung für private Zwecke: Das Wirtschaftsgut muss ausschließlich dem Betrieb dienen.
  3. Keine bestimmten ausgeschlossenen Güter: Bestimmte Wirtschaftsgüter, wie etwa Grundstücke, Gebäude oder gebrauchte Wirtschaftsgüter, sind vom Investitionsfreibetrag ausgenommen.

Besonders interessant ist, dass ab 2023 auch Investitionen in Ökologisierung und Digitalisierung gefördert werden. Dazu zählen beispielsweise umweltfreundliche Technologien oder digitale Ausstattung wie Softwarelösungen und IT-Systeme.

Wie beantragt man den Investitionsfreibetrag?

Der Investitionsfreibetrag wird im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht. Hier sind die wichtigsten Schritte:

  1. Dokumentieren Sie die Investitionen genau (Rechnungen, Zahlungsbelege, Nutzungsdauer).
  2. Überprüfen Sie, ob die Wirtschaftsgüter die Voraussetzungen erfüllen.
  3. Geben Sie den Investitionsfreibetrag in der Einkommens- oder Körperschaftsteuererklärung an.

Tipp: Die Unterstützung durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater kann hier hilfreich sein, um sicherzustellen, dass alles korrekt abgewickelt wird.

Vorteile des Investitionsfreibetrags

  • Steuerentlastung: Durch den Abzug des Freibetrags wird die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage verringert.
  • Anreiz für Investitionen: Unternehmen werden ermutigt, in moderne Technologien oder nachhaltige Lösungen zu investieren.
  • Langfristige Planung: Der Freibetrag hilft Unternehmen, strategisch und zukunftsorientiert zu investieren.

Fazit

Der Investitionsfreibetrag ist eine attraktive Möglichkeit für Unternehmen in Österreich, Investitionen zu fördern und gleichzeitig Steuern zu sparen. Besonders in Zeiten, in denen Themen wie Digitalisierung und Nachhaltigkeit im Fokus stehen, bietet dieser steuerliche Vorteil eine wichtige Unterstützung für Unternehmerinnen und Unternehmer.

Falls Sie den Investitionsfreibetrag noch nicht in Anspruch genommen haben, lohnt es sich, Ihre Investitionsstrategie zu überdenken. Besprechen Sie mit Ihrer Steuerberatung, wie Sie diese Möglichkeit optimal für Ihr Unternehmen nutzen können.

Bleiben Sie am Ball — investieren Sie klug in die Zukunft Ihres Unternehmens!

Marion Kassl
Produktspezialistin Sage 50