Das Barrierefreiheits-stärkungsgesetz in Österreich ab 28.06.2025 – Das müssen Sie wissen

Am 28. Juni 2025 tritt in Österreich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz bringt umfassende Veränderungen mit sich, die Unternehmen, Behörden und andere Institutionen betreffen. Es ist ein wichtiger Schritt, um moderne Standards zur Barrierefreiheit sicherzustellen und Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Doch was beinhaltet das Gesetz konkret, wer ist davon betroffen und was gibt es zu beachten?

(Lesedauer: 3 Minuten)

1. Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wurde gemäß der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (European Accessibility Act, EAA) entwickelt. Das Ziel ist es, Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, sodass sie für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen.

Das BFSG betrifft in erster Linie Produkte und Dienstleistungen aus Bereichen wie Informations- und Kommunikationstechnologien, Verkehr, Finanzen und Dienstleistungen im öffentlichen Interesse. Beispielsweise müssen E-Books, Websites, Selbstbedienungsterminals (z. B. Geldautomaten, Ticketautomaten) sowie Apps barrierefrei zugänglich sein.

Im Kern bedeutet Barrierefreiheit, dass Produkte und Dienstleistungen so gestaltet werden, dass Menschen mit Behinderungen sie genauso frei und effizient nutzen können wie Menschen ohne Behinderungen.

2. Wen betrifft das BFSG ab 2025?

Das Gesetz richtet sich an Unternehmen und Dienstleister, die Produkte oder Dienstleistungen in den folgenden Bereichen anbieten:

  • Digitaler Raum: Betreiber von Websites (z. B. Unternehmenswebsites, Online-Shops), mobile Anwendungen, Software und E-Books (betrifft daher alle Onlineshop- und Webseiten-Betreiber im Kontext mit B2C-Geschäften).
  • Kommunikation: Telekommunikationsunternehmen und Dienstleister im Bereich Digitalisierung.
  • Öffentlicher Verkehr: Anbieter von Ticketautomaten, digitalen Fahrplänen und Informationssystemen.
  • Finanzdienstleistungen: Banken und Betreiber von Geldautomaten sowie Anbieter von mobilen oder digitalen Zahlungsdiensten.
  • Handel: Hersteller von Verbraucherelektronik, wie z. B. Smartphones, Tablets, Fernseher und Terminals.
  • Behörden und öffentliche Institutionen: Sie tragen eine besondere Verantwortung, barrierefreie Lösungen anzubieten.

Insbesondere Unternehmen, die international tätig sind oder europaweite Kunden bedienen, sollten frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um die neuen Vorgaben zu erfüllen.

3. Was ist zu beachten?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bringt klare Verpflichtungen mit sich, die in die tägliche Unternehmenspraxis integriert werden müssen. Hier sind einige wichtige Punkte, die Unternehmen beachten sollten:

Produkt- und Dienstleistungsgestaltung

  • Produkte und Dienstleistungen müssen so gestaltet sein, dass sie mit Assistenztechnologien wie Bildschirmlesesoftware oder Braille-Displays kompatibel sind.
  • Nutzerinnen und Nutzer müssen Zugang zu klaren Informationen und Anleitungen haben, wie ein Produkt oder eine Dienstleistung barrierefrei genutzt werden kann.

Digitale Barrierefreiheit

Websites und Apps müssen den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1) entsprechen. Das umfasst unter anderem:

  • Alternativtexte für Bilder,
  • eine einfache und intuitive Navigation,
  • kontrastreiche Farben,
  • die Möglichkeit, Inhalte auch ohne Maus zu bedienen.

Selbstbedienungsterminals

Automaten und Geräte im öffentlichen Raum müssen sowohl physisch als auch digital zugänglich sein. Dazu gehören Anpassungen der Höhe, Optionen für Sprachausgabe und taktile Bedienmöglichkeiten.

Schulungen und Sensibilisierung

MitarbeiterInnen sollten geschult werden, um barrierefreie Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln, anzubieten und Kunden bedarfsorientiert zu unterstützen.

Langfristige Planung

Da die Einführung des BFSG Zeit und finanzielle Ressourcen erfordert, ist es essenziell, rechtzeitig mit der Planung zu beginnen:

  • Evaluieren Sie Ihren aktuellen Stand in Bezug auf Barrierefreiheit.
  • Setzen Sie klare Ziele, um die Anforderungen bis 2025 zu erfüllen.
  • Berücksichtigen Sie mögliche Bußgelder bei Nichteinhaltung des Gesetzes.

4. Welche Vorteile hat das BFSG für Unternehmen?

Auch wenn die Umsetzung des BFSG zunächst als Herausforderung erscheinen mag, bietet das Gesetz viele Chancen:

  • Erweiterung der Zielgruppe: Menschen mit Behinderungen machen etwa 15 % der Bevölkerung aus. Barrierefreie Produkte und Dienstleistungen eröffnen Ihnen potenziell zahlreiche neue Kunden.
  • Imagegewinn: Unternehmen, die Barrierefreiheit ernst nehmen, können sich als sozial verantwortungsbewusst und zukunftsorientiert positionieren.
  • Rechtssicherheit: Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften schützt vor Sanktionen und Bußgeldern.
  • Innovation: Barrierefreiheit fördert die Entwicklung von nutzerfreundlichen und technologisch fortschrittlichen Designs.

Fazit – Jetzt handeln, um bereit zu sein

Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ab dem 28. Juni 2025 steht Österreich ein bedeutender Fortschritt in Richtung Barrierefreiheit bevor. Unternehmen und Institutionen jeder Größe sollten die verbleibenden Monate nutzen, um sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Eine rechtzeitige Anpassung bringt nicht nur gesetzliche Vorteile mit sich, sondern stärkt auch den Ruf und die Wettbewerbsfähigkeit auf einem inklusiveren Markt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der WKO.

Silke Rader
Marketing