Die Geräte-Retter-Prämie
Die Geräte-Retter-Prämie unterstützt als Nachfolgemodell des Reparaturbonus die Reparatur, das Service und die Wartung von Elektro- und Elektronikgeräten.
(Lesedauer: 3 Minuten)
Reparieren ist nachhaltig: Durch Reparieren anstelle von Neu- bzw. Ersatzkauf werden wertvolle Ressourcen geschont, die Umweltbelastung reduziert und Elektroschrott vermieden. Zudem stärkt es lokale Reparaturbetriebe und bewahrt handwerkliches Know-how. Mit der Geräte-Retter-Prämie wird diese nachhaltige Praxis gefördert und für Konsument*innen attraktiver gemacht.
Reparieren statt wegwerfen
Seit 12. Jänner 2026 können sich Privatpersonen auf der Website geräte-retter-prämie.at einen Bon für die Reparatur ihrer Elektro- und Elektronikgeräte beantragen und bei den angeführten Partnerbetrieben einlösen. Bereits seit 10. Dezember 2025 können sich Reparaturbetriebe als Partnerbetriebe registrieren.
Was wird gefördert?
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) fördert mit der Geräte-Retter-Prämie die Reparatur, das Service und die Wartung und/oder den Kostenvoranschlag von elektrischen und elektronischen Geräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Das sind Geräte mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen. Der Schwerpunkt der Förderaktion liegt dabei auf klassischen Haushaltsgeräten, Werkzeugen, Geräten im Gesundheitsbereich sowie Computerbedarf und Unterhaltungselektronik (z.B. Kaffeemaschine, Wasserkocher, Waschmaschine, Innenleuchte, Fernsehgerät, Hi-Fi-Anlage, Laptop, Blutdruckmessgerät, Bohrmaschine).
Eine vollständige Liste der förderfähigen Elektro- und Elektronikgeräte finden Sie hier.
Die elektronischen Geräte müssen sich im Eigentum der antragstellenden Privatperson befinden und dürfen nicht geliehen oder gemietet sein. Ausgeschlossen sind zudem Reparaturdienstleistungen, für die ein Anspruch auf Ersatz von Dritten besteht (z.B. bei Versicherungen). Gleiches gilt für Reparaturen, Service und Wartung, die im Rahmen von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen durchgeführt werden.
Nicht förderfähig sind generell folgende Kategorien:
- Smartphones und Handys
- PKWs und E-Bikes
- Geräte, die fix mit einem Mauerwerk verbunden sind
Eine vollständige Liste für nicht förderungsfähige Elektro- und Elektronikgeräte finden Sie hier.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Die Reparaturförderung können Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich beantragen.
Der erstellte Bon kann innerhalb von drei Wochen ab Ausstellung bei einem Partnerbetrieb eingelöst werden. Das Gültigkeitsdatum ist am Bon angeführt. Verstreicht diese Frist, verfällt der Bon. Danach kann jederzeit ein neuer Bon beantragt und eingelöst werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung pro Geräte-Retter-Bon beträgt 50 % der förderungsfähigen Brutto-Kosten; maximal jedoch
- 50% der Kosten für eine Reparatur – maximal 130 Euro
- 50 % der Kosten für einen Kostenvoranschlag – maximal 30 Euro
So funktioniert’s
- Beantragung des Geräte-Retter-Bons auf der Website geräte-retter-prämie.at
- Der Bon wird per Mail zugesandt bzw. steht als Download bereit
- Den Bon innerhalb von drei Wochen bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb abgeben und einlösen
- Der gesamte Rechnungsbetrag ist an den Reparaturbetrieb zu leisten
- Der Betrieb löst den Bon ein
- Die Förderung wird direkt auf das Konto der Konsument*in überwiesen
- Weitere Informationen finden Sie auf der Website Geräte-Retter-Prämie
Sie sind Handwerker und haben noch nicht die passende Software? Schauen Sie sich unsere Software Sage 50 Handwerk an.
Marion Kassl
Produktspezialistin Sage 50




