Regierung senkt Mehrwertsteuer auf Lebensmittel

Ab 1. Juli 2026 wird der Mehrwertsteuersatz für zentrale Produkte des täglichen Bedarfs dauerhaft gesenkt. Ziel ist es, Haushalte angesichts der weiterhin spürbaren Teuerung im Lebensmittelbereich gezielt zu entlasten und gleichzeitig den eingeschlagenen Budget- und Sanierungspfad konsequent fortzusetzen. Die Maßnahme wird vollständig gegenfinanziert und fügt sich in eine Reihe bereits umgesetzter Entlastungsschritte bei Energie und Wohnen ein.

(Lesedauer: 4 Minuten)

Betragen soll der Mehrwertsteuersatz genau 4,9 %. Dass der Satz unter 5 % liegen muss, liegt daran, dass seitens der EU nur zwei begünstigte Sätze erlaubt sind, und diese gibt es in Österreich mit 13 (z. B. Blumen, Tiere, Gemälde) bzw. 10 % (Lebensmittel, Hotels etc.) schon. Unter 5 % kommt dieser Passus allerdings nicht zu tragen, weshalb nun ein Wert knapp darunter angepeilt wird.

Diese Lebensmittel werden günstiger

Der reduzierte Steuersatz gilt für eine breite Palette an Grundnahrungsmitteln, insbesondere für Milch, Milchprodukte, Eier, Brot, Gebäck, Nudeln und zahlreiche Obst- und Gemüsesorten. Ein Großteil der gelisteten Waren wird in Österreich hergestellt und verarbeitet. Damit soll neben dem Konsum auch die heimische Landwirtschaft gestützt werden.

Die Liste umfasst u.a. folgende Produktgruppen:

  • Milch, Milcherzeugnisse und Eier:
    • Milch: KN 0401 10 sowie KN 0401 20 (inklusive laktosefreie tierische Milch)
    • Butter: KN 0405 10
    • Joghurt: KN 0403 20
    • Eier frisch von Hühnern (Gallus domesticus): KN 0407 21
  • Gemüse (frisch und gekühlt):
    • Kartoffeln: KN 0701 9050 sowie KN 0701 9090
    • Paradeiser: KN 0702 00
    • Speisezwiebel, Knoblauch und Lauch sowie anderes Lauchgemüse: KN 0703, ohne KN 0703 1011 (Steckzwiebel)
    • Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi und andere Kohlarten: KN 0704
    • Salate: KN 0705 sowie KN 0709 9910
    • Karotten, Rüben und Knollensellerie: KN 0706
    • Gurken: KN 0707
    • Bohnen, Erbsen und andere Hülsenfrüchte: KN 0708
    • Anderes Gemüse: KN 0709 (zum Beispiel Kürbis, Auberginen/Melanzani, Paprika oder Spargel), ohne KN 0709 5400, KN 0709 5500 sowie KN 0709 5600
    • Gemüse gefroren (zum Beispiel Erbsen, Spinat): KN 0710
  • Obst:
    • Äpfel, Birnen, Quitten frisch: KN 0808
    • Steinobst frisch (zum Beispiel Marillen, Kirschen, Pfirsiche, Pflaumen/Zwetschken): KN 0809
  • Getreide, Müllereierzeugnisse und Backwaren:
    • Reis: KN 1006
    • Weizenmehl und Weizengrieß: KN 1101 sowie KN 1103 11
    • Nudeln (ohne Füllung): KN 1902 11, 1902 19 und gegebenenfalls 1902 30 10
    • Brot und Gebäck (Semmel, Mohnflesserl, Salzstangerl und so weiter): KN 1905 90 30 (inklusive glutenfreies Brot)
  • Weitere Produkte:
    • Speisesalz: KN 2501 00 91

Der Großteil dieser Produkte wird in Österreich hergestellt und verarbeitet.

Gegenfinanzierung

Die Maßnahme wird vollständig gegenfinanziert. Vorgesehen sind unter anderem:

  • eine gemeinschaftliche Plastikabgabe für nicht recycelbares Plastik sowie
  • eine gemeinschaftliche Paketabgabe für Drittstaatspakete zum Schutz des stationären Handels.

Quelle: Ministerrat beschließt Liste der Grundnahrungsmittel mit ermäßigter Mehrwertsteuer

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Marion Kassl
Produktspezialistin
Sage 50/Handwerk