Was ist der Handwerkerbonus?
Der Handwerkerbonus ist eine staatliche Fördermaßnahme, die Bürgerinnen und Bürgern dabei hilft, Kosten für Handwerksleistungen im eigenen Zuhause zu reduzieren. Ziel dieser Initiative ist es, die Sanierung, Modernisierung und Werterhaltung von Wohnraum zu fördern – und gleichzeitig faire Arbeitsbedingungen für Handwerksbetriebe zu stärken, indem Schwarzarbeit eingedämmt wird.
Der Handwerkerbonus ist ein finanzieller Anreiz für Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich.
Gefördert werden vor allem arbeitsintensive Handwerksarbeiten. Der Bonus deckt einen Teil der Kosten für Renovierungen, Reparaturen oder Modernisierungen, die von professionellen Handwerkern durchgeführt werden.
Wer kann den Handwerkerbonus beantragen?
Die Förderaktion richtet sich ausschließlich an Privatpersonen, die einen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) in Österreich haben und an der gemeldeten Adresse Handwerkerleistungen durchführen lassen bzw. an dieser Adresse einen neuen / zusätzlichen Wohnsitz begründen wollen. Der Bonus gilt nicht für gewerblichen oder vermieteten Wohnraum.
Beachten Sie, dass die Förderung pro Haushalt und Jahr begrenzt ist – sowohl in Bezug auf die maximale Fördersumme als auch auf die Anzahl der Anträge.
Welche Leistungen sind förderfähig?
- Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau, bzw. der Wohnraumschaffung sind umfasst.
- Gefördert werden Handwerkerleistungen rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025.
- Es gibt zwei Förderperioden, nämlich Kalenderjahr 2024 und 2025.
- Im Kalenderjahr 2024 gilt eine Förderobergrenze von 2.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit.
- Im Jahr 2025 gibt es eine Obergrenze von 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit. Es stehen 300 Millionen Euro zur Verfügung.
- Ein wesentliches Merkmal des Handwerkerbonus ist die Möglichkeit, mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammenfassen, was die Antragstellung erleichtert.
- Rechnungen haben die Arbeitsleistung gesondert auszuweisen und sind unbedingt aufzubewahren.
- Eine Kombination mit anderen Förderungen auf Länder- und Bundesebene ist nicht möglich.
- Förderfähige Arbeiten:
Wichtig ist, dass diese Arbeiten von einem qualifizierten Handwerksbetrieb durchgeführt werden. Eigenleistungen oder Arbeiten durch nicht-gewerbliche Anbieter werden nicht gefördert.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung deckt einen Prozentsatz der Arbeitskosten (üblicherweise 20-30 %) ab, wobei Materialkosten ausgeschlossen sind.
Für alle Handwerkerleistungen ab 1. März 2024 – Förderhöhe mindestens 50 Euro, maximal 2.000 Euro pro Person und Wohneinheit 2024/maximal 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit 2025.
Zum Beispiel:
- Angenommen, Ihre Handwerkerrechnung beträgt insgesamt 3.000 €. Die Materialkosten betragen dabei 1.000 €, während sich die reinen Arbeitskosten auf 2.000 € belaufen.
- Bei einem Fördersatz von 20 % erhalten Sie einen Bonus von 400 € (20 % von 2.000 €).
Die Förderung lohnt sich vor allem bei größeren Arbeiten, da die Einsparungen hier deutlicher spürbar sind.
Welche Unterlagen benötigen Sie für den Antrag?
Förderungsansuchen können bei der Buchhaltungsagentur des Bundes als Abwicklungsstelle handwerkerbonus.gv.at elektronisch auf dieser Website eingebracht werden. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit der unterstützten Antragsstellung bei den Gemeindeämtern.
Förderansuchen für Arbeitsleistungen im Kalenderjahr 2024 (ab 1. März 2024) können bis längstens 28. Februar 2025 eingebracht werden. Förderansuchen für Arbeitsleistungen im Kalenderjahr 2025 können ab 1. März 2025 und abhängig der budgetären Mittel bis längstens 28. Februar 2026 eingebracht werden.
Im Förderansuchen ist eine Bankverbindung anzugeben. In der Folge wird der entsprechende Förderbetrag auf das angegebene Konto überwiesen.
Um den Handwerkerbonus zu beantragen, brauchen Sie folgende Unterlagen.
- Eine detaillierte Rechnung des Handwerksbetriebs, die die Arbeits- und Materialkosten separat ausweist.
- Ein Zahlungsnachweis (zum Beispiel Banküberweisungsbeleg). Barzahlungen werden in der Regel nicht akzeptiert.
- Zur Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig.
Tipp: Heben Sie alle Rechnungen gut auf, denn Nachfragen sind bei der Prüfung der Anträge keine Seltenheit.