Was ist der Reparaturbonus und wie können Sie davon profitieren?

Der Reparaturbonus in Österreich ist ein Förderprogramm, das darauf abzielt, die Reparatur von Geräten und Gegenständen zu unterstützen, um den Konsum zu reduzieren und die Nachhaltigkeit zu fördern. Durch diesen Bonus sollen Anreize geschaffen werden, defekte Geräte reparieren zu lassen, anstatt sie wegzuwerfen und neue zu kaufen.

(Lesedauer: 4 Minuten)

Wichtige Punkte zum Reparaturbonus:

  1. Förderhöhe: Der Bonus beträgt in der Regel einen bestimmten Prozentsatz der Reparaturkosten, oft bis zu 50%. Es gibt jedoch eine maximale Fördersumme, die pro Reparatur und pro Jahr geltend gemacht werden kann.
  2. Anwendungsbereich: Der Reparaturbonus kann für verschiedene Arten von Geräten und Gütern in Anspruch genommen werden, wie z.B. Elektrogeräte, Fahrräder oder Möbel.
  3. Betriebe: Um den Bonus zu erhalten, müssen die Reparaturen von einem autorisierten Betrieb durchgeführt werden, der im Programm registriert ist.
  4. Antragstellung: Die Beantragung des Reparaturbonus erfolgt in der Regel online. Es müssen bestimmte Nachweise, wie Rechnungen der Reparatur, eingereicht werden.
  5. Zielsetzung: Mit dem Reparaturbonus soll eine Kreislaufwirtschaft gefördert werden, die Ressourcen schont und umweltfreundlicher ist.

Für die aktuellsten Informationen zu den spezifischen Details, wie Antragsfristen und Teilnahmebedingungen, empfehlen wir, die offizielle Website der österreichischen Regierung oder des zuständigen Ministeriums zu besuchen. Reparaturbonus noch bis zum Jahr 2026.

Hintergrund

Ziel der Förderung ist es, die Anzahl der Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten und von Fahrrädern in Österreich zu steigern. Die Förderung wird im Rahmen des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans 2022- 2026 aus Mitteln der Europäischen Union – NextGenerationEU mit insgesamt 130 Mio. Euro sowie mit nationalen Mitteln des Bundes in Höhe von insgesamt 124 Mio. Euro finanziert; davon sind 50 Mio. Euro für Fahrräder vorgesehen.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Die Förderungsaktion richtet sich

  • ausschließlich an Privatpersonen
  • mit einem Wohnsitz in Österreich.

Was kann gefördert werden?

Gefördert wird die Reparatur, Service und Wartung und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten, Service- oder Wartungsleistungen von

  • Elektro- und Elektronikgeräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden und
  • Fahrrädern.

Die Geräte müssen sich in privatem Eigentum der antragstellenden Person befinden und dürfen nicht geliehen oder gemietet sein.

Eine vollständige Liste aller förderungsfähigen Elektro- und Elektronikgeräte sowie Fahrräder finden Sie unter: www.reparaturbonus.at/geraeteliste.

Was ist eine Reparatur, ein Service oder eine Wartung?

Eine Reparatur ist ein Vorgang, bei dem ein defektes Objekt in einen funktionsfähigen Zustand zurückversetzt wird.

Unter Service und Wartung sind Maßnahmen zu verstehen, welche die Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Zustands gewährleisten, um Reparaturen, Verschleiß und Folgeschäden zu vermeiden, wie z.B. Pflege, Reinigung, Prüfung der Funktionstüchtigkeit und der Sicherheit.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung pro Bon beträgt 50 % der förderungsfähigen Brutto-Kosten; maximal jedoch

  • 200 Euro für eine Reparatur, Service oder Wartung
  • 30 Euro für einen Kostenvoranschlag

Der Förderungsbetrag wird auf ganze Euro abgerundet. Wird im Anschluss an einen Kostenvoranschlag, für den die Förderung bezogen wurde, die Reparatur, Service oder Wartung beauftragt, so muss diese bei demselben Betrieb durchgeführt werden. Die Förderung ist pro E-Gerät bzw. Fahrrad inklusive Kostenvoranschlags mit maximal 200 Euro begrenzt.

Ein Bon kann für die Reparatur, Service oder Wartung und/oder den Kostenvoranschlag eines E-Gerätes oder Fahrrads verwendet werden. Bons können so lange beantragt werden wie Budgetmittel vorhanden sind.

Wie kann die Förderung beantragt werden?

Der Reparaturbon kann schnell und unkompliziert auf www.reparaturbonus.at beantragt und innerhalb von drei Wochen bei einem der teilnehmenden Partnerbetriebe eingelöst werden. Beim Partnerbetrieb ist der gesamte Rechnungsbetrag zu begleichen, die Fördersumme wird direkt auf das Bankkonto der antragstellenden Person überwiesen.

Wo kann der Reparaturbon eingelöst werden?

Der Reparaturbon kann ausschließlich bei einem an der Bundesförderungsaktion „Reparaturbonus“ teilnehmenden Partnerbetrieb eingelöst werden. Eine Übersicht aller teilnehmenden Betriebe finden Sie unter Für Privatpersonen | Reparaturbonus.

Weitere Informationen zu Reparaturbetrieben in Nieder- und Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Kärnten und der Steiermark finden Sie auf www.reparaturfuehrer.at, in Wien auf www.reparaturnetzwerk.at und in Graz auf www.grazrepariert.at.

Ablauf von der Beantragung bis zur Auszahlung

  1. Beantragung des Reparaturbons (für eine Reparatur und/oder einen Kostenvoranschlag) auf Für Privatpersonen | Reparaturbonus.
    • Nach Beantragung wird Ihnen der Bon per Mail zugesandt bzw. steht zum Download zur Verfügung.
    • Der Bon kann ausgedruckt oder digital gespeichert verwendet werden.
    • Der Bon ist nach Erstellung drei Wochen gültig. Bei Nichteinlösen des Bons (d.h. sollte kein Reparaturauftrag erteilt werden) verfällt dieser nach drei Wochen ab Erstellungsdatum automatisch. Nach dem Verfall kann sofort wieder ein neuer Bon beantragt werden.
  2. Einlösen des Reparaturbons nach erfolgter Reparatur bzw. Erhalt des Kostenvoranschlags beim Partnerbetrieb und Bezahlung der Rechnung:
    • Der Bon ist bei Bezahlung der Reparatur und/oder des Kostenvoranschlags beim Betrieb abzugeben.
    • Der gesamte Rechnungsbetrag ist von der antragstellenden Person zu bezahlen.
    • Der Partnerbetrieb reicht die bezahlte Rechnung anschließend bei der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) ein.
    • Sobald der Partnerbetrieb die Rechnung bei der KPC eingereicht hat, wird die antragstellende Person automatisch über die bei der Bon-Erstellung angegebene E-Mail-Adresse, benachrichtigt und kann den Stand der Bearbeitung mittels Bon-Tracker verfolgen.
  3. Überweisung der Förderung durch die KPC:
    • Die Förderung wird nach Bearbeitung des Antrags direkt auf das Bankkonto der antragstellenden Person überwiesen.

Besteht eine Kombinationsmöglichkeit mit anderen Förderungen?

Für Reparaturen, Service und Wartung und/oder Kostenvoranschläge, die im Rahmen dieser Bundesförderungsaktion „Reparaturbonus“ gefördert werden, können keine weiteren Förderungen dieser oder einer anderen öffentlichen Stelle in Österreich oder der EU in Anspruch genommen werden. Das bedeutet, dass eine beim Reparaturbonus eingereichte Rechnung nicht nochmals bei dieser Aktion selbst oder bei weiteren Förderungsaktionen vorgelegt werden darf.

Kontakt:

Weitere Informationen zur Förderungsaktion sowie das Kontaktformular für Auskünfte und Fragen finden Sie unter Kontaktformular Privatpersonen | Reparaturbonus.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Seite www.reparaturbonus.at.

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Marion Kassl
Produktspezialistin Sage 50