Unternehmer Lexikon
Abmahnung
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Abmahnung
Abmahnung
Im unternehmerischen Kontext bezeichnet der Begriff „Abmahnung“ eine formelle Mitteilung, in der ein Fehlverhalten oder die Verletzung vertraglicher Pflichten durch einen Mitarbeiter, einen Geschäftspartner oder innerhalb wettbewerbsrechtlicher Beziehung angezeigt wird. Die Abmahnung dient in erster Linie dazu, den Adressaten offiziell auf sein fehlerhaftes Verhalten hinzuweisen, die Unterlassung dieses Verhaltens zu fordern und auf die rechtlichen Konsequenzen bei wiederholter oder fortgesetzter Verstöße hinzuweisen.
Zwecke einer Abmahnung
- Korrektur: Sie zielt darauf ab, ein bestimmtes Verhalten zu korrigieren oder zu beenden.
- Beweissicherung: Sie dokumentiert das Fehlverhalten für eventuelle spätere rechtliche Schritte.
- Warnfunktion: Sie dient als Warnung, dass im Wiederholungsfall weitere Maßnahmen folgen könnten, die auch rechtlicher Natur sein können.
Einsatzgebiete
- Im Arbeitsrecht: Hier wird sie oft als Vorstufe zu einer Kündigung eingesetzt, um dem Mitarbeiter sein Fehlverhalten vor Augen zu führen und ihm die Chance zur Besserung zu geben.
- Im Wettbewerbsrecht: Unternehmen oder Verbände mahnen Mitbewerber ab, wenn diese z.B. durch unlauteren Wettbewerb oder die Verletzung von Urheberrechten die Marktordnung stören.
- Im Urheberrecht: Kreative oder Rechteinhaber verwenden Abmahnungen, um bei unberechtigter Nutzung ihrer Werke Unterlassung zu fordern und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Wichtige Elemente einer Abmahnung sind
- Eindeutige Beschreibung des Fehlverhaltens
- Aufforderung zur Unterlassung
- Fristsetzung für die Unterlassung oder Korrektur
- Hinweis auf mögliche rechtliche Schritte bei Nichtbeachtung
Die Abmahnung ist ein wichtiges Instrument im deutschen Rechtssystem, um Konflikte außergerichtlich zu klären und die Einhaltung von Gesetzen, Verträgen und Vereinbarungen sicherzustellen.