Unternehmer Lexikon
Abweichendes Wirtschaftsjahr
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Abweichendes Wirtschaftsjahr
Das abweichende Wirtschaftsjahr bezieht sich auf den Zeitraum, für den ein Unternehmen seinen finanziellen Erfolg bemisst, der sich aber von dem des üblichen Kalenderjahres (1. Januar bis 31. Dezember) unterscheidet.
In Österreich ist ein abweichendes Wirtschaftsjahr besonders relevant für Unternehmen, die aus betrieblichen oder branchenspezifischen Gründen einen anderen Jahreszyklus für sinnvoller halten. Beispielsweise können landwirtschaftliche Betriebe oder saisonabhängige Unternehmen wie Tourismusbetriebe oder Skischulen davon profitieren, ihr Geschäftsjahr anders zu definieren.
Ein abweichendes Wirtschaftsjahr kann zum Beispiel mit dem Beginn des Geschäftsjahres im April starten und im März des folgenden Jahres enden. Das hat den Vorteil, dass das Geschäftsjahr mit dem saisonalen Geschäftsverlauf besser harmoniert, was die Budgetierung, Planung und Analyse von Geschäftsergebnissen erleichtert.
In Österreich muss das abweichende Wirtschaftsjahr bestimmten rechtlichen Anforderungen genügen. Es darf maximal 12 Monate umfassen und sollte aus administrativen Gründen stets dieselbe Dauer und dieselben Stichtage aufweisen. Unternehmen müssen ihr gewähltes Wirtschaftsjahr sowie jegliche Änderungen im Firmenbuch eintragen lassen und dies auch in ihrer Buchführung und beim Finanzamt entsprechend berücksichtigen.
Vom gewählten Wirtschaftsjahr hängen auch steuerliche Verpflichtungen ab. Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Einreichung der Steuererklärungen müssen dem abweichenden Wirtschaftsjahr entsprechend erfolgen. Ein solches Wirtschaftsjahr kann auch steuerliche Vorteile mit sich bringen, wenn es beispielsweise erlaubt, Einkünfte gleichmäßiger auf verschiedene Jahre zu verteilen und so die Steuerlast zu optimieren.
Zusammenfassend ermöglicht das abweichende Wirtschaftsjahr Unternehmen in Österreich, ihren Jahresabschluss an ihren individuellen Geschäftsverlauf anzupassen. Es ist ein flexibles Instrument, das unter Beachtung der rechtlichen Bestimmungen und unter Rücksprache mit einem Steuerberater vereinbart werden sollte, um alle betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Vorteile zu nutzen.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Seite KSV1870.