AGB / Allgemeine Geschäftsbedingungen2024-08-19T08:18:59+00:00

Unternehmer Lexikon

AGB / Allgemeine Geschäftsbedingungen

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AGB / Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB, sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Partei (meist der Unternehmer) einer anderen Partei (meist dem Verbraucher) bei Abschluss eines Vertrages stellt. Sie dienen dazu, das Vertragsverhältnis zu standardisieren und zu vereinfachen, indem sie bestimmte rechtliche Aspekte vorab regeln.

Anwendungsbereich der AGB

AGB kommen in nahezu allen Geschäftsbereichen zum Einsatz, sei es im Online-Handel, im Dienstleistungssektor oder bei klassischen Kaufverträgen. Besonders häufig werden sie in B2C-Geschäften (Business to Consumer) verwendet, können aber auch in B2B-Beziehungen (Business to Business) relevant sein.

Rechtliche Anforderungen an AGB in Österreich

In Österreich unterliegen AGB strengen gesetzlichen Vorschriften, um einen fairen Ausgleich zwischen den Vertragsparteien zu gewährleisten. Die wichtigsten Regelungen finden sich in folgenden Gesetzen:

  • Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB): Enthält allgemeine Regelungen zum Vertragsrecht.
  • Konsumentenschutzgesetz (KSchG): Schützt die Verbraucher vor unfairen Vertragsklauseln.
  • Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG): Regelt Verträge, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden.

Transparenz und Verständlichkeit

AGB müssen klar und verständlich formuliert sein. Unklare oder missverständliche Klauseln können als ungültig angesehen werden. Zudem müssen sie für den Vertragspartner leicht zugänglich sein, beispielsweise durch eine gut sichtbare Verlinkung auf der Unternehmenswebsite.

Inhaltskontrolle und Unwirksamkeit

Bestimmte Klauseln in den AGB können einer gerichtlichen Inhaltskontrolle unterzogen werden. Dabei wird überprüft, ob sie gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen oder den Vertragspartner unangemessen benachteiligen. Klauseln, die gegen diese Grundsätze verstoßen, sind unwirksam.

Beispiele für unwirksame Klauseln:

  • Überraschungsklauseln: Klauseln, die der Vertragspartner vernünftigerweise nicht erwarten konnte.
  • Benachteiligende Klauseln: Klauseln, die den Verbraucher unangemessen benachteiligen, z.B. sehr kurze Reklamationsfristen.

Tipps für Unternehmer

  • Rechtsberatung einholen: Lassen Sie Ihre AGB von einem Rechtsanwalt prüfen, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  • Regelmäßige Aktualisierung: Überprüfen Sie Ihre AGB regelmäßig und passen Sie diese bei rechtlichen Änderungen an.
  • Transparenz sicherstellen: Machen Sie Ihre AGB leicht zugänglich und stellen Sie sicher, dass sie gut verständlich sind.

Nähere Informationen finden Sie auf der Seite oesterreich.gv.at.

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