Compliance2024-07-30T11:01:19+00:00

Unternehmer Lexikon

Compliance

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Der Begriff stammt aus der amerikanischen Finanzbranche und steht für die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, regulatorischer Standards und Erfüllung weiterer, wesentlicher und in der Regel vom Unternehmen selbst gesetzter ethischer Standards und Anforderungen. Üblicherweise wird Compliance als die in der Verantwortung des Vorstands liegende Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien definiert. Das Thema Compliance wird in vielen Unternehmen weiterhin nachlässig gehandhabt. Dabei ist Compliance heute keine Option mehr für Unternehmen, sondern eine Pflicht, um strafrechtliche Verstöße, horrende Bußgelder und Schadensersatzansprüche Dritter erfolgreich vermeiden zu können.

Warum ein verbindliches Regelwerk unabdingbar ist

Durch eine funktionierende Compliance Organisation können straf- und zivilrechtliche Risiken reduziert werden. Compliance Management kann außerdem einen Wettbewerbsvorteil darstellen, da viele öffentliche Auftraggeber ihrer Aufträge nur dann vergeben, wenn ein ordentliches Compliance Management nachgewiesen werden kann. Compliance ist also kein abstrakter Begriff, sondern ein verbindlich gültiges und unmissverständliches Regelwerk, das alle Mitarbeiter betrifft. Jede größere Organisation benötigt ein systematisch aufgebautes und nachhaltig gepflegtes Compliance-System. Dies beinhaltet einerseits vorsorgliche Maßnahmen, wie die Aufklärung, Information und Schulung von Mitarbeitern, stellt aber auch andererseits die Überwachung unternehmensinterner Vorgänge sicher.

Verstöße gegen Gesetze sowie rechtswidriges und nonkonformes Verhalten gegenüber dem unternehmerischen Wertesystem können weitreichende Auswirkungen haben. Unter anderem drohen Geldstrafen, Schadenersatzklagen oder Gewinnabschöpfungen. Hinzu kommt ein massiver Imageschaden und Reputationsverlust, der sich nachteilig auf das Geschäft auswirkt. Auch wer als Mitarbeiter die Gesetze verletzt, muss mit drastischen Konsequenzen rechnen: Freiheits- oder Geldstrafen, Schadenersatzforderungen und arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Kündigung.

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