Unternehmer Lexikon
Degressive Abschreibung
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Degressive Abschreibung
Degressive Abschreibung
Die degressive Abschreibung ist eine Abschreibungsmethode, bei der jedes Jahr ein gleichbleibender Prozentsatz vom Restwert des jeweiligen Investitionsgutes abgeschrieben wird. Damit die Abschreibungsdauer nicht größer als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des jeweiligen Gutes ist, kann der Restwert im letzten Jahr vollständig abgeschrieben werden. Auch der Wechsel zur linearen Abschreibung ist steuerrechtlich zulässig.
Die degressive Abschreibung ist nur auf abnutzbare und bewegliche Wirtschaftsgüter eines Unternehmens anwendbar (folglich nicht auf Immobilien). Dazu gehören zum Beispiel:
- Produktionsmaschinen
- Büroausstattung
- Fuhrpark
- Werks- und Lagereinrichtung
- Werkzeuge
Die degressive Abschreibung stellt besonders in den ersten Jahren nach einer größeren Investition in Betriebsgüter eine finanzielle Entlastung dar, da das Unternehmen durch den höheren Betriebsausgabenabzug Steuern spart. Sie erfordert jedoch einen ständigen Vergleich mit den Beträgen der linearen Abschreibung und eine genaue Beobachtung des tatsächlichen Wertverfalls des betreffenden Gutes, damit im entscheidenden Augenblick zur später vorteilhafteren linearen Abschreibung gewechselt werden kann. Zudem kann die degressive Abschreibung nur dann eingesetzt werden, wenn sie auch nach dem aktuellen Steuerrecht zulässig ist.