Unternehmer Lexikon
Freiberufler
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Freiberufler
Freiberufler
Als Freiberufler bezeichnet man jene Person, die einem freien Beruf selbstständig und auf eigene Verantwortung nachgeht. So liegt es auch in der Verantwortung jener Person, neue Kunden bzw. Klienten zu gewinnen und zu betreuen bzw. Aufträge zu bekommen. Die Fähigkeiten und notwendigen Qualifikationen, um seine Arbeit durchführen zu können, sind in diesem Zusammenhang äußerst wichtig. So muss man nicht nur die notwendige Ausbildung vorweisen können, sondern etwa – gerade im Kreativbereich – auch ausreichendes Talent. Die Freiberufler gehören zu den Gewerbetreibenden.
Freiberufler sind entweder nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) oder nach dem Freiberuflich-Selbständigen Gesetz (FSVG) pflichtversichert.
Nicht unter den Begriff fallen die speziell Freie Berufe genannten Berufe im öffentlichen Interesse, die über eigene Berufsgesetze geregelt sind und eigene Kammern und Sozialversicherungsanstalten haben (wie Ärzte, Ziviltechniker), wobei aber Zahn- und Tierärzte, Notare, Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder in beide Gruppen fallen. Ebenfalls nicht unter den Begriff fällt Freies Gewerbe, das umfasst gewerbliche Erwerbstätigkeit, für die man keinen Befähigungsnachweis benötigt (wie Handelsgewerbe).