Unternehmer Lexikon
Kapitalgesellschaft
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Kapitalgesellschaft
Kapitalgesellschaften werden von mehreren Personen gebildet, die sich zur Realisierung eines gemeinsamen Unternehmenszwecks zusammenschließen, der meistens wirtschaftlich motiviert ist. Im Gegensatz zu Personengesellschaften sind Kapitalgesellschaften haftungsbeschränkt. Sie sind juristische Personen und durch gesetzlich definierte Kapitalaufbringungs- und Kapitalerhaltungsvorschriften gekennzeichnet. Anders als Personengesellschaften, bei denen die Haftung und die Tätigkeit im Mittelpunkt stehen, ist bei Kapitalgesellschaften das Kapital das entscheidende Kriterium.
Zu den Kapitalgesellschaften gehören:
Aktiengesellschaft (AG)
Europäische Gesellschaft (SE)
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Eingetragene Genossenschaft (eG)
Unternehmergesellschaft (UG)
Die beiden wichtigsten Kapitalgesellschaften sind die GmbH und die AG. Im Unterschied zur AG hat die GmbH wenige, dem Unternehmen namentlich bekannte Gesellschafter. Die AG zielt hingegen auf den anonymen Kapitalmarkt mit Millionen potenzieller Investoren ab.
Wann sind Kapitalgesellschaften von Bedeutung?
Im Rahmen der Gründung müssen sich Gründer für eine Rechtsform entscheiden. Gleiches gilt für den Wechsel der Rechtsform. Fällt die Entscheidung zugunsten einer Kapitalgesellschaft, sind die Weichen in ganz unterschiedlichen Bereichen gestellt.
Die Rechtsform spielt eine wichtige Rolle bei:
- Unternehmensgründungen
- Wechsel der Rechtsform
- Haftungsbeschränkung
- Machtbefugnisse
- Machtstrukturen
- Kapitalbeschaffung
- Gewinnbeteiligung und Gewinnverteilung
- Kreditwürdigkeit und Kreditrahmen
- Rechnungslegung und Buchführung