Unternehmer Lexikon
Kinderbetreuungsgeld bei selbstständiger Erwerbstätigkeit
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Kinderbetreuungsgeld bei selbstständiger Erwerbstätigkeit
Es gibt 5 Varianten des Kinderbetreuungsgeldes. Dieses verlinkte Merkblatt der WKO soll einen Überblick über die bestehende Regelung bieten.
Anspruchsvoraussetzungen generell
Das Kinderbetreuungsgeld kann ein Elternteil (Adoptiveltern, Pflegeeltern) immer dann in Anspruch nehmen, wenn:
- für das Kind ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und diese auch tatsächlich ausgezahlt wird,
- der Elternteil mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt. Ein gemeinsamer Haushalt liegt dann vor, wenn der Elternteil, der den Antrag auf KBG stellt, mit dem Kind auch an derselben Adresse hauptwohnsitzlich gemeldet ist).
Als zusätzliche Voraussetzungen gelten folgende Zuverdienstgrenzen:
- beim pauschalen Kinderbetreuungsgeld: 80 Prozent der Letzteinkünfte, maximal 76,60 Euro pro Tag (ca. 2.300 Euro pro Monat)
- beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld: 16,87 Euro bis 39,33 Euro täglich (je nach gewähltem Zeitraum). Der monatliche Betrag kann – je nachdem, ob der Monat 28, 29, 30 oder 31 Tage hat – etwas variieren.
Varianten beim Kindergeld
- Pauschales Kinderbetreuungsgeld in 4 Varianten
- Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens (Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld)–maximal € 2.300 im Monat bis zur Vollendung des 12. bzw. 14. Lebensmonat des Kindes
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite oesterreich.gv.at