Einkommensteuer und Körperschaftsteuer2024-07-30T11:08:15+00:00

Unternehmer Lexikon

Einkommensteuer und Körperschaftsteuer

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Einkommensteuer und Körperschaftsteuer

Einkommensteuer und Körperschaftsteuer

Die Rechtsform eines Unternehmens bestimmt, ob Einkommen- oder Körperschaftsteuer fällig wird. Einkommensteuer zahlen natürliche Personen wie Einzelunternehmer, aber auch Gesellschafter von Personengesellschaften.

Juristische Personen wie zB eine GmbH zahlen Körperschaftsteuer. Für Unternehmensgruppen, Privatstiftungen und Beteiligungen gelten eigene Regelungen, wie etwa die Gruppenbesteuerung.

Einkommensteuer

Natürliche Personen wie zB Einzelunternehmer unterliegen der Einkommensteuer. Berechnungsgrundlage ist das Jahreseinkommen, für das alle Einkünfte zusammengerechnet werden. Die Berechnung der Einkommensteuer erfolgt nach den aktuell gültigen Tarifen.

Eine Personengesellschaft wie zB OG oder KG besteht aus mehreren natürlichen Personen, die gemeinsam selbstständig unternehmerisch tätig sind. Die einzelnen Gesellschafter übertragen Vermögenswerte oder ihre Arbeitskraft auf die Personengesellschaft. Dafür erhalten sie eine Beteiligung. Die Versteuerung erfolgt über die Einkommensteuer am Gewinnanteil der Gesellschafter.

Körperschaftsteuer (KöSt)

Die Körperschaftsteuer (KöSt) betrifft juristische Personen wie z.B. GmbH oder AG. Sie ist sozusagen die Einkommensteuer für Körperschaften. Die Regelungen unterscheiden sich teilweise, weil manche Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes nicht auf Körperschaften anwendbar sind.

Bemessungsgrundlage, Steuersatz und Mindest-KöSt

Basis ist das ermittelte Einkommen, der Gewinn. Der fixe Steuersatz beträgt 25%. Wie bei der Einkommensteuer müssen Unternehmen eine KöSt-Erklärung abgeben und es gibt auch vier Vorauszahlungstermine im Jahr. Es gibt eine Mindest-KöSt, bei den dazugehörigen Tarifen unterscheidet man bei GmbH zwischen Gründungen vor/nach dem 30.6.2013.

Weitere Info erhalten Sie unter WKO.

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