Lieferschwellen2024-07-30T12:04:12+00:00

Unternehmer Lexikon

Lieferschwellen

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Lieferschwellen

Lieferschwellen

Lieferschwellen bezeichnen im Kontext des grenzüberschreitenden E-Commerce die Umsatzgrenzen, ab denen ein Unternehmen in einem anderen EU-Land Umsatzsteuer abführen muss. Diese Regelung betrifft vor allem den Versandhandel und soll sicherstellen, dass die Mehrwertsteuer in dem Land erhoben wird, in dem die Ware letztlich verbraucht wird.

Hintergrund

Innerhalb der Europäischen Union gibt es spezifische Regelungen, die den grenzüberschreitenden Warenverkehr betreffen. Unternehmen, die Waren aus einem EU-Land in ein anderes EU-Land versenden, müssen die Umsatzsteuer in dem Land abführen, in dem der Endverbraucher ansässig ist. Dies gilt jedoch erst ab Erreichen einer bestimmten Umsatzgrenze, der sogenannten Lieferschwelle.

Funktionsweise

  1. Lieferschwellen-Wert: Für jedes EU-Land gibt es eine festgelegte Lieferschwelle, die in der jeweiligen Landeswährung angegeben wird. Üblicherweise liegt diese Schwelle zwischen 35.000 und 100.000 Euro pro Jahr.
  2. Umsatzberechnung: Unternehmen müssen ihre jährlichen Umsätze in den jeweiligen Zielländern überwachen. Sobald die Umsätze in einem bestimmten Land die dortige Lieferschwelle überschreiten, müssen sie die Umsatzsteuer in diesem Land abführen.
  3. Umsatzsteuerregistrierung: Wenn die Lieferschwelle überschritten wird, muss sich das Unternehmen im Zielland steuerlich registrieren lassen und die dort geltende Umsatzsteuer auf die verkauften Produkte anwenden und abführen.

Beispiel

Ein deutsches Unternehmen verkauft Waren an Kunden in Frankreich. Die französische Lieferschwelle beträgt 35.000 Euro. Wenn das Unternehmen im laufenden Jahr mehr als 35.000 Euro Umsatz mit Verkäufen nach Frankreich erzielt, muss es sich in Frankreich für die Umsatzsteuer registrieren und die französische Mehrwertsteuer auf seine Verkäufe anwenden.

Änderungen durch das EU-Mehrwertsteuerpaket 2021

Seit dem 1. Juli 2021 gelten neue Regelungen durch das EU-Mehrwertsteuerpaket. Die individuellen Lieferschwellen pro Land wurden durch eine einheitliche EU-weite Schwelle von 10.000 Euro ersetzt. Überschreitet der Gesamtumsatz eines Unternehmens bei grenzüberschreitenden Verkäufen an Verbraucher in der EU diese Schwelle, muss die Umsatzsteuer in dem EU-Land des Verbrauchers abgeführt werden. Diese Regelung vereinfacht die bisher komplexe Verwaltung der verschiedenen nationalen Schwellenwerte.

Fazit

Die Kenntnis der Lieferschwellen und deren korrekte Anwendung ist für Unternehmen im grenzüberschreitenden Versandhandel essenziell, um rechtliche und steuerliche Konformität zu gewährleisten und potenzielle Strafen zu vermeiden. Seit 2021 erleichtert die einheitliche Lieferschwelle innerhalb der EU die Administration für Unternehmen, die in mehrere EU-Länder liefern.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der WKO.

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