Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer/Vorsteuer2024-08-13T09:53:39+00:00

Unternehmer Lexikon

Mehrwertsteuer/

Umsatzsteuer/

Vorsteuer

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Mehrwertsteuer/

Umsatzsteuer/

Vorsteuer

Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer / Vorsteuer

Was ist die Mehrwertsteuer?

Für Waren und Dienstleistungen, die Unternehmerinnen/Unternehmer für Kundinnen/Kunden erbringen, muss in der Regel Umsatzsteuer (USt) bezahlt werden. Diese wird auch als „Mehrwertsteuer“ bezeichnet. Das Unternehmen kassiert von den Kundinnen/Kunden die Umsatzsteuer und muss diese in der Folge an das Finanzamt abführen.

Für was bezahlt man Umsatz-Steuer?

Umsatz-Steuer bezahlt man,

  • wenn ein Unternehmen in Österreich für Geld Waren liefert. Oder Arbeiten für andere macht und dafür bezahlt wird.
  • wenn ein Unternehmer Sachen aus der eigenen Firma privat verwendet. Das nennt man Eigen-Verbrauch.
  • wenn man Waren aus einem Dritt-Land in die Europäische Union (kurz: EU) holt, nennt man das Waren-Einfuhr. Dann muss man Einfuhr-Umsatz-Steuer bezahlen. Das ist eine besondere Art der Umsatz-Steuer. Ein Dritt-Land ist ein Land, das nicht zur EU gehört.
  • wenn man Waren aus der EU nach Österreich holt. Dann muss man Erwerb-Steuer zahlen. Das ist eine besondere Art der Umsatz-Steuer.

Die Umsatz-Steuer wird bei jedem Verkauf berechnet. Immer wenn eine Rechnung geschrieben wird, wird die Umsatz-Steuer verrechnet. Die Umsatz-Steuer muss man dem Finanzamt bezahlen.

Unternehmen kaufen aber auch bei anderen Firmen ein. Dann spricht man von Vorsteuer. Vorsteuer ist die Umsatz-Steuer, die man selbst bezahlt hat. Unternehmen können die Vorsteuer von der Umsatz-Steuer abziehen. Dann zahlen sie weniger Umsatz-Steuer an das Finanzamt.

Was ist der Vorsteuer-Abzug?

Die Umsatz-Steuer auf der Rechnung von einem Lieferanten heißt für den Käufer Vorsteuer. Auf der Rechnung steht trotzdem Umsatz-Steuer. Für den Käufer ist das die Vorsteuer.

Wie arbeiten Unternehmen mit der Vorsteuer und der Umsatz-Steuer?

  • Schickt ein Unternehmen eine Rechnung an seinen Kunden, nennt man das Ausgangs-Rechnung. Auf den Ausgangs-Rechnungen steht die Umsatz-Steuer. Einmal im Monat rechnet man die Umsatz-Steuer auf allen Ausgangs-Rechnungen zusammen.
  • Wenn ein Unternehmen Rechnungen bekommt, nennt man das Eingangs-Rechnungen. Die Steuer auf den Eingangs-Rechnungen nennt man Vorsteuer. Einmal im Monat rechnet man die Vorsteuer auf allen Eingangs-Rechnungen zusammen.
  • Dann zieht man von der Umsatz-Steuer-Summe die Vorsteuer-Summe ab. Diese Zahl nennt man Umsatz-Steuer-Zahllast. Die Umsatz-Steuer-Zahllast muss man an das Finanzamt zahlen.
  • Manchmal hat man mehr Vorsteuer als Umsatz-Steuer. Dann hat man einen Vorsteuer-Überhang. Der Vorsteuer-Überhang ist ein Guthaben beim Finanzamt. Das bedeutet, das Finanzamt schuldet dem Unternehmer Geld.

Wann darf ein Unternehmer die Vorsteuer abziehen?

  • Die Arbeit oder die Lieferung muss zu mindestens 10 % für das eigene Unternehmen sein. Der Unternehmer kann die Arbeit oder die Leistung auch privat nutzen. Dann muss man für den Eigen-Verbrauch Steuer bezahlen.
  • Die Lieferung oder Leistung wurde schon gemacht.
  • Die Rechnung muss bezahlt sein.
  • Die Rechnung muss richtig geschrieben sein.
  • Die Gültigkeit der Umsatz-Steuer-Identifikations-Nummer (kurz: UID-Nummer) muss man prüfen.
  • Die Lieferung oder die Arbeit muss dem Unternehmen helfen, Umsatz zu machen.
  • Die Vorsteuer darf man nur abziehen, wenn die Umsatz-Steuer auf der Rechnung richtig ist.

Wann wird die Umsatz-Steuer an das Finanzamt bezahlt?

Kleine Unternehmen machen ihre Buchhaltung oft nur mit einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Dann müssen sie die Umsatz-Steuer erst bezahlen, wenn sie das Geld von ihren Kunden bekommen haben. Das nennt man Ist-Besteuerung. Bei der Ist-Besteuerung muss man für offene Rechnungen keine Umsatz-Steuer bezahlen.

Für größere Unternehmen gilt die Pflicht zur Buchführung. Pflicht zur Buchführung heißt, sie müssen am Jahresende eine Bilanz machen. Diese Unternehmen müssen die Umsatz-Steuer immer am Monats-Ende ausrechnen. Wann die Kunden die Rechnung bezahlen, ist dabei nicht wichtig. Das nennt man Soll-Besteuerung.

Wann muss der Kunde die Umsatz-Steuer bezahlen?

Bei bestimmten Leistungen muss der Kunde die Umsatz-Steuer bezahlen. Das ist zum Beispiel

  • bei Bau-Leistungen.
  • bei Sekundär-Rohstoffen. Das ist Material, das aus Abfall hergestellt wird.
  • bei der Lieferung von Geräten für den Mobilfunk.
  • bei Videospielen.
  • bei tragbaren Computern und Laptops.
  • bei Metall-Waren.
  • wenn der Lieferant in Österreich kein Unternehmen hat.

Wie viel Steuer muss man bezahlen?

Für die Umsatz-Steuer bezahlt man 20 %. Das ist der normale Steuersatz. Davon gibt es Ausnahmen.

10 % Umsatz-Steuer bezahlt man zum Beispiel für

  • Fleisch
  • Bücher
  • Miete

13 % Umsatz-Steuer bezahlt man für

  • Eintritte zu Sport-Veranstaltungen
  • Eintritte ins Schwimmbad

Es gibt noch viele andere Beispiele.

Wer muss keine Umsatz-Steuer bezahlen?

Wenn man Waren in Dritt-Länder verkauft, muss man keine Umsatz-Steuer bezahlen. Dann nennt man das eine echte Befreiung von der Umsatz-Steuer. Die Vorsteuer darf man trotzdem abziehen. Dritt-Länder sind Länder, die nicht zur EU gehören.

Einige Unternehmen dürfen keine Umsatz-Steuer auf die Rechnung schreiben. Das nennt man unechte Befreiung. Das gilt zum Beispiel für diese Unternehmen:

  • Klein-Unternehmen
  • Versicherungen
  • Versicherungs-Vertreter
  • Geschäftsraum-Mieten

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der WKO.

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