Unternehmer Lexikon
Mitunternehmerschaft
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Mitunternehmerschaft
Der Begriff der Mitunternehmerschaft kommt aus dem Steuerrecht und beschreibt den Zusammenschluss mehrerer Personen zur Erzielung von gemeinsamen Einkünften. Diese Einkünfte sind durch die Person des Mitunternehmers (Gesellschafters) zu versteuern. Daher ist nicht die Gesellschaft an sich das Steuersubjekt, sondern die natürliche Person als Gesellschafter. Die Mitunternehmer führen die Geschäfte der Personengesellschaft dabei auf eigene Gefahr und Rechnung und werden daher vom Gesetz steuerlich gleich behandelt wie ein Einzelunternehmer.
Warum ist die Mitunternehmerschaft wichtig?
Die Mitunternehmerschaft begründet die Einkommensteuerpflicht der natürlichen Personen als Mitunternehmer. Sie sind sehr eng mit den Geschäften des Unternehmens verbunden und handeln auf eigene Rechnung. Aus diesem Grund definiert der Gesetzgeber nicht das Unternehmen als Steuersubjekt, sondern die Mitunternehmer als Einzelpersonen.