Nachlass2024-07-30T12:16:02+00:00

Unternehmer Lexikon

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Nachlass

Der Nachlass ist das gesamte Vermögen eines Verstorbenen. Dazu zählen sowohl Aktiva als auch Passiva. Aktiva sind alle positiven Vermögenswerte eines Nachlasses – also Geld, Immobilien oder andere Wertgegenstände. Passiva sind alle negativen Vermögenswerte – also Schulden, die der Erblasser zu Lebzeiten begründet hat, und Schulden, die erst mit dem Erbfall entstehen. Eine Sonderform des Nachlasses ist das digitale Erbe.

Bei der Entscheidung, welche Vermögen und welcher Besitz zum Nachlass gezählt werden, muss vor allem bei Ehepaaren genau entschieden werden, welcher Teil zu wem gehört. Der Güterstand von Ehepaaren muss genau aufgeteilt sein: Welcher Vermögensteil gehörte zu Lebzeiten zum jetzigen Erblasser und welcher Teil gehörte zu dem verbliebenen Ehepartner, der eventuell jetzt Erbe ist. Diese güterrechtliche Auseinandersetzung beim Nachlass führt pauschal zu einer Zugewinngemeinschaft, die dem hinterbliebenen Ehepartner pauschal ein Viertel des gesamten Nachlasses zuspricht.

Der- oder diejenigen, die dem Erblasser im Verwandtschaftsgrad am nächsten standen, sind die rechtmäßigen Erben des gesamten Nachlasses, es sei denn Teile des oder der gesamte Nachlass sind testamentlich anders verteilt. Ist kein Testament vorhanden, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.

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