Unternehmer Lexikon
Nebengewerbe
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Nebengewerbe
Nebengewerbe
Ein Nebengewerbe definiert sich über den Umfang der Arbeitszeit und dem Verdienst. Genaue gesetzliche Unterschiede zwischen Haupt- und Nebengewerbe gibt es keine. Generell gilt, wenn sich die wöchentliche Arbeitszeit unter der des Haupterwerbes liegt so spricht man von einem Nebengewerbe. Dazu kommt dann noch der Verdienst, also das Bruttoeinkommen. Der relative Verdienst des Nebengewerbes darf nicht höher sein, als der Verdienst aus dem Hauptarbeitsplatz.
Ein Nebengewerbe kann beispielsweise von Personen angemeldet werden, die eine Nebenjob ausführen möchten. Das bedeutet, dass es sich hierbei nicht um ein Gewerbe handelt, welchem sich die Personen hauptberuflich widmen, noch darf es in Vollzeit ausgeführt werden. Ein Nebengewerbe darf ausschließlich dem Ausführen eines Nebenjobs dienen. Als Synonym für den Begriff Nebengewerbe werden auch häufig die Bezeichnungen Nebentätigkeit, Nebenjob oder Kleingewerbe verwendet.
Vorteile von Unternehmen mit Nebengewerbe
Die Vorteile eines Nebengewerbes sind, dass man generell nur ein geringes Startkapital zur Verfügung haben muss, ebenso besteht nur ein geringes Risiko und der Papierkram hält sich in Grenzen, so dass man seine Zeit mehr in das Unternehmen investieren kann.
Ein Nebengewerbe kann neben einem Hauptberuf durchgeführt werden und bedarf nur eines geringen Zeitaufwandes. Des Weiteren können Unternehmen mit Nebengewerbe sich von der Steuer befreien lassen.
Nachteile von Unternehmen mit Nebengewerbe
Viele Neugründer mit einem Nebengewerbe überschätzen sich und bereiten sich nicht richtig vor, oftmals ist das Konzept nicht bis zum Ende durchdacht.
Ein Nachteil ist zudem, dass ein Unternehmer mit Nebengewerbe bei Banken schlechte Karten hat und keinen Kredit bekommt. Ein weiterer Nachteil kann sein, dass ein Nebengewerbe keine Umsatzsteuer in seinen Rechnungen geltend machen kann, dies kann eventuell bei anderen Unternehmen zu Problemen führen, denn diese möchten Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis erhalten, damit sie diese beim zuständigen Finanzamt geltend machen können.