Unternehmer Lexikon
Rechnungsabgrenzung
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Rechnungsabgrenzung
Die Rechnungsabgrenzung ist ein wichtiger Begriff im Rechnungswesen, der sich auf die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben bezieht. Dieses Konzept ist auch im österreichischen Raum von zentraler Bedeutung und richtet sich nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung sowie dem Unternehmensgesetzbuch (UGB).
Definition
Rechnungsabgrenzung ist ein Verfahren, mit dem Einnahmen und Ausgaben dem Geschäftsjahr zugewiesen werden, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Diese periodengerechte Zuordnung stellt sicher, dass Erträge und Aufwendungen in jenem Jahr in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden, in dem sie tatsächlich anfallen.
Arten der Rechnungsabgrenzung
In Österreich unterscheidet man zwischen aktiver und passiver Rechnungsabgrenzung:
Aktive Rechnungsabgrenzung
Bei der aktiven Rechnungsabgrenzung geht es um Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die erst für Zeiträume nach diesem Tag Aufwand darstellen. Ein klassisches Beispiel wäre die Vorauszahlung einer Versicherungsprämie für das kommende Geschäftsjahr.
Passive Rechnungsabgrenzung
Die passive Rechnungsabgrenzung bezieht sich auf Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die erst für Zeiträume nach diesem Tag Ertrag darstellen. Als Beispiel kann hier die im Voraus erhaltene Miete genannt werden, die für die kommenden Monate nach dem Bilanzstichtag wirtschaftlich zuzuordnen ist.
Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz
Zur korrekten Rechnungsabgrenzung werden in der Bilanz sogenannte Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) gebildet. Diese Posten finden sich auf beiden Seiten der Bilanz:
- Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) stehen auf der Aktivseite der Bilanz und stellen Ausgaben dar, die als Vorleistung für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag erfolgen.
- Passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) stehen auf der Passivseite der Bilanz und repräsentieren Einnahmen, die als erhalten gelten, aber das Ergebnis künftiger Perioden betreffen.
Gesetzliche Grundlagen in Österreich
Im österreichischen Unternehmensgesetzbuch, insbesondere in den §§ 196 und 198 UGB, sind die Regelungen zur Rechnungsabgrenzung verankert. Diese Vorgaben sind vor allem für Jahresabschlüsse relevant und dienen der korrekten Ermittlung des Periodenerfolgs eines Unternehmens.
Die Rechnungsabgrenzung trägt damit zum Prinzip der Periodengerechtigkeit bei, welches für eine aussagekräftige und faire Darstellung der finanziellen Situation eines Unternehmens essentiell ist.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite rechteasy.at.