Unternehmer Lexikon
Europäische Gesellschaft (Societas Europaea – SE)
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Europäische Gesellschaft (Societas Europaea – SE)
Europäische Gesellschaft (Societas Europaea – SE)
Die Europäische Gesellschaft (SE) ist eine Sonderform der Aktiengesellschaft, die auf einer Rechtsvorschrift der Europäischen Union – der SE-Verordnung – beruht. In Ergänzung dieser Verordnung wurde für SEs mit Sitz in Österreich auch ein eigenes SE-Gesetz (SEG) erlassen. Soweit weder die SE-Verordnung, noch das SEG eine abweichende Regelung vorsieht, gilt das Aktiengesetz (AktG).
Die SE weist im Vergleich zur AG einige Besonderheiten auf: So muss das Kapital einer SE zumindest 120.000 Euro betragen (AG: 70.000 Euro). Die kalendervierteljährlich zu entrichtende Mindeststeuer beträgt pro Kalenderjahr 5 Prozent des gesetzlichen Mindestkapitals von 120.000 Euro, insgesamt somit 6.000 Euro. Außerdem kann eine SE zwischen dem von der österreichischen AG bekannten dualistischen System mit Vorstand und Aufsichtsrat und dem aus dem angloamerikanischen Bereich kommenden monistischen System wählen, in dem ein einheitlicher Verwaltungsrat für die Belange der Gesellschaft verantwortlich ist. Die Gründung einer SE ist allerdings nur möglich, wenn es bereits Kapitalgesellschaften in verschiedenen EU- oder EWR-Mitgliedstaaten gibt, für welche die SE – vereinfacht gesagt – ein Instrument zur Intensivierung ihrer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sein soll (z.B. durch eine Verschmelzung zu einer SE oder durch Gründung einer gemeinsamen Holding-SE).
Quelle: WKO