Grundsteuer2024-07-30T11:47:43+00:00

Unternehmer Lexikon

Grundsteuer

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Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer, in deren Mittelpunkt der Steuergegenstand und nicht die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners stehen.

Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine ausschließliche Gemeindeabgabe. Ihr Ertrag fließt den Gemeinden zu.

Was unterliegt der Grundsteuer?

Der Grundsteuer unterliegt der inländische Grundbesitz, das ist

  • land- und forstwirtschaftliches Vermögen
  • Grundvermögen
  • Betriebsvermögen, soweit es in Betriebsgrundstücken besteht.

Steuergegenstände sind die einzelnen land- und fortwirtschaftlichen Betriebe und Grundstücke, sowie Betriebsgrundstücke. Genaue Definitionen und Abgrenzungen sind im Bewertungsgesetz näher geregelt.

Ausländischer Grundbesitz unterliegt nicht der österreichischen Grundsteuer. Für die Steuerpflicht ist daher nicht das Wohnsitzprinzip maßgeblich.

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