Unternehmer Lexikon
Jahresfehlbetrag
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Jahresfehlbetrag
Jahresfehlbetrag
Der Begriff Jahresfehlbetrag wird bei Kapitalgesellschaften für die Bezeichnung eines Verlustes in der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und der Bilanz verwendet. Ein Jahresfehlbetrag ergibt sich immer dann, wenn die Aufwendungen die Erträge eines Unternehmens innerhalb einer Abrechnungsperiode übersteigen. Jahresfehlbeträge beziehen sich dabei immer nur auf ein Geschäftsjahr. Einstellungen, offene Rücklagen, Gewinn- und Verlustvorträge aus dem Vorjahr werden bei der Ermittlung des Jahresfehlbetrages nicht berücksichtigt. Der Jahresfehlbetrag wird deshalb häufig auch als „reiner Verlust“ bezeichnet.
Ist der Jahresfehlbetrag erst ermittelt, lässt sich auf dieser Basis schnell der Bilanzverlust ermitteln:
Jahresverlust
+ Gewinnvorträge aus dem Vorjahr
– Verlustvorträge aus dem Vorjahr
+ Entnahmen der Kapitalrücklage
– Einstellungen in die Gewinnrücklage
= Bilanzverlust / Bilanzgewinn
Insofern kann auch dann ein positiver Bilanzgewinn ausgewiesen werden, selbst wenn ein Jahresfehlbetrag erwirtschaftet worden ist. Für die reine Beurteilung des operativen Geschäfts eignet sich daher der Jahresfehlbetrag bzw. das Jahresergebnis an sich deutlich eher als das Bilanzergebnis. Schließlich kann dieses durch Vorjahresgewinne bzw. Entnahmen aus Kapitalrücklagen verfälscht werden.