Unternehmer Lexikon
Joint-Venture
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Joint-Venture
Joint-Venture
Das Joint-Venture als Gemeinschaftsunternehmen ist eine Tochtergesellschaft, an der mindestens zwei voneinander unabhängige Unternehmen beteiligt sind. Diese zwei Partner gründen das Joint-Venture, in das sie einerseits ihr Knowhow und auch ihr Kapital fließen lassen. Das Joint-Venture wird zwar kooperativ von zwei oder mehreren Unternehmen gegründet und geführt, hat jedoch einen autonomen Status. Das bedeutet, das Joint-Venture handelt unabhängig und ist meist auch rechtlich selbstständig.
Der Begriff an sich stammt ursprünglich aus dem englischen Wortschatz und setzt sich aus den englischen Wörtern „joint“, was so viel bedeutet wie „gemeinschaftlich“ und „Venture“ zusammen, was wiederum für „Projekt“, „Wagnis“ oder „Unternehmung“ steht.
Die Vorteile eines Joint-Ventures
Neben der Beschreibung einer neu gegründeten Tochtergesellschaft, wird der Begriff Joint-Venture zum Teil auch verwendet, wenn sich zwei Unternehmer, die zuvor getrennt gearbeitet haben, sich nun in einem Unternehmen zusammentun. Auch wenn zwei Unternehmen nur für ein gemeinsames Projekt zusammenarbeiten, findet der Begriff Joint-Venture fälschlicherweise Verwendung. Ursprünglich und originär meint Joint-Venture aber die Beteiligung zweier Firmen in einem gemeinsamen Tochterunternehmen. Warum gründen zwei Unternehmen jedoch ein Joint-Venture? Dafür gibt es mehrere gute Gründe. Zum einen können die Risiken und Gefahren auf zwei Parteien aufgeteilt werden und müssen nicht von einem Unternehmen alleine getragen werden. Zum anderen können durch ein Joint-Venture die Ressourcen von allen Beteiligten besser genutzt und Synergie-Effekte verstärkt werden. Natürlich birgt ein Joint-Venture auch Risiken. So müssen beispielsweise die Ziele und Erwartungen aller Parteien klar definiert und kommuniziert werden, da es sonst schnell zu Missverständnissen und Zerwürfnissen kommen kann.